Erbrecht
Ich berate und vertrete Sie in folgenden erbrechtlichen Bereichen:
Erbrechtssachen
- Annahme, Ausschlagung, Anfechtung einer Erbschaft
- Verfahren auf Erteilung eines Erbscheins
- Ermittlung des Nachlasses/Erbteils
- Klärung von Nachlassverbindlichkeiten
- Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
- Pflichtteilsansprüche
- Vermächtnisse
Vorkehrung zu Lebzeiten
Wollen Sie Vorkehrungen für den Todesfall bereits zu Lebzeiten treffen, unterstütze ich Sie bei:
- Errichtung von Einzel- oder gemeinschaftlichen Testamenten (z. B. Berliner Testament)
- Gestaltung von Erbverträgen
- Ausschluss erbberechtigter Personen von der Erbfolge
Sollten Sie ihr Anliegen in der oberen Auflistung nicht wiederfinden, können Sie sich auch gerne vertrauensvoll an mich weden.
*Die Berechnung der anwaltlichen Vergütung erfolgt auf der Grundlage des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG).