Erbrecht

Ich berate und vertrete Sie in folgenden erbrechtlichen Bereichen:

Erbrechtssachen

  • Annahme, Ausschlagung, Anfechtung einer Erbschaft
  • Verfahren auf Erteilung eines Erbscheins
  • Ermittlung des Nachlasses/Erbteils
  • Klärung von Nachlassverbindlichkeiten
  • Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
  • Pflichtteilsansprüche
  • Vermächtnisse

Vorkehrung zu Lebzeiten

Wollen Sie Vorkehrungen für den Todesfall bereits zu Lebzeiten treffen, unterstütze ich Sie bei:

  • Errichtung von Einzel- oder gemeinschaftlichen Testamenten (z. B. Berliner Testament)
  • Gestaltung von Erbverträgen
  • Ausschluss erbberechtigter Personen von der Erbfolge

Sollten Sie ihr Anliegen in der oberen Auflistung nicht wiederfinden, können Sie sich auch gerne vertrauensvoll an mich weden.

*Die Berechnung der anwaltlichen Vergütung erfolgt auf der Grundlage des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG).